Der barrierefreie Onlineshop

Im Sommer 2025, genauer am 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, in Kraft. Im Gegensatz zur am 13.12.2024 inkraftgetretenen GPSR‑Regelung ist dieser Stichtag auch bindend für die Umsetzung – sofern es Sie auch betrifft.

Disclaimer: Ich bin kein Anwalt oder Jurist. Alle Informationen dienen der Übersicht und allgemeinen Information. Rechtsfragen bitte an einen Fachanwalt weiterreichen.
 

Wen betrifft es?

Grundsätzlich sind nicht alle Shop- und Webseiten-Betreiber von der neuen Regelung betroffen. Nur wer kein Kleinstunternehmer ist, ist verpflichtet.
Das heißt, Sie sind Kleinstunternehmer, wenn Sie:
  • unter 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder 
  • unter 10 Personen beschäftigen und sich die Jahresbilanzsumme Ihres Unternehmens auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.
Wer also 7 Mitarbeiter hat und einen Jahresumsatz von einer Million macht, fällt nicht darunter. Wer 15 Angestellte hat und ebenfalls unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt, fällt ebenfalls nicht unter die Regelung. Genauso dürfte der Solo-Selbstständige mit 3 Millionen Jahresumsatz nicht darunter fallen. Hat man jedoch 8 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro, fällt man unter die Regelung und muss die nachfolgend beschriebenen Bedingungen umsetzen.

Wichtig!

Nicht jede Webseite ist automatisch betroffen, auch wenn es der Unternehmer ist. Das heißt, wenn eine Dienstleisterin oder ein Verkäufer einen Blog betreibt, ohne eine sogenannte „Vorbereitungshandlungen/ Zwischenschritte zum Abschluss eines Verbrauchervertrages“, gelten die Vorgaben des BFSG nicht. Das heißt, wenn ich nur Einblicke in meinen Alltag zeige, nicht aber zur Interaktion aufrufe oder diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, bin ich auch nicht verpflichtet. Eine Interaktion wäre ein Terminkalender/ Terminbuchung, ein Anfrage-Formular und natürlich alles, was mit „verkaufen“ (Onlineshop) zu tun hat. Generell ist nur der B2C-Handel betroffen. Reine B2B-Geschäfte und Dienstleistungen sind nicht betroffen. Achtung: Hier muss aber gewährleistet werden, dass Endkunden nicht bestellen können (Trennung Gewerbe/ privat).
 

Barrierefreiheit freiwillig umsetzen

Wer nicht unter die Regelung seitens Unternehmensgröße oder Ziele der Webseite fällt, sollte dennoch zumindest die wichtigsten Punkte umsetzen. Warum? Weil es um Menschen geht und Google als Suchmaschine ebenfalls einige Maßnahmen bevorzugt.
 

Der barrierefreie Onlineshop

Jetzt wird es interessant. Die Vorgaben des BFSG umfassen im Grunde nicht nur die Webseite oder den Onlineshop, sondern auch bestimmte Produkte. Als Webdesigner gehe ich nachfolgend aber nur auf diesen Bereich ein. Die Liste ist ggf. nicht abschließend (Stand 06.02.2025).

Die Checkliste im Einzelnen:

Technik, Programmierung
 
  • Gute Lesbarkeit von Texten durch Schriftarten ohne Serifen. Es sollten geeignete Schriftgrößen und Farben verwendet werden und eine Möglichkeit des Zooms bestehen. Wenn man nicht vergrößern kann, sollte zumindest die Schriftgröße durch Plus/ Minus veränderbar sein.
  • Verzichten Sie auf die Kombination der Farben Grün und Rot. Die Rot-Grün-Schwäche betrifft in Deutschland ca. 8 % der Männer und 0,4 % der Frauen, was in deren Anatomie begründet ist.
  • Verzichten Sie außerdem auf grelle Hintergrundfarben. Funktionen sollten nicht allein durch Farben klar sein.
  • Verlinkungen sollten durch Unterstreichungen und Farben gekennzeichnet werden, wie es von jeher von Google umgesetzt und empfohlen wurde.
  • Auf Pop-ups sollte nicht nur aus SEO-Gründen verzichtet werden. Denn Screenreader werden hier beeinträchtigt.
  • Audioinhalte, Videos und Bilder sollten mit aussagekräftigen Untertiteln/ Meta-Beschreibungen versehen werden. Ggf. bietet sich auch Gebärdensprache bei Videos an.
  • ARIA-Attribute sowie eine klare HTML-Struktur sollten gewährleistet werden, damit Hilfsmittel wie Screenreader die Inhalte fehlerfrei auslesen können.
  • Visuelle Effekte wie Blinken oder Flackern sollten Sie vermeiden. Es lenkt ab und kann epileptische Anfälle auslösen. Letzteres betrifft ca. 400.000 bis 800.000 Menschen in Deutschland.
  • Webseiten und Shops sollten sich rein per Tastatur ohne Maus bedienen lassen können. Zudem sollte jede Webseite mit möglichst vielen Webbrowsern kompatibel sein.
  • Funktionen und Hilfsmittel wie Screenreader, Vorlesefunktion, Vergrößerungsfunktion, Spracheingabesoftware und Braillezeile sollten unkompliziert möglich sein.
  • Nicht nur aus Marketinggründen sollten verschiedene Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail, Chat oder Rückrufoption angeboten werden.
  • Der Meta-Title und die Meta-Description sollten nicht nur aus SEO-Sicht aussagekräftig sein.
Inhalt
  • Die Sprache sollte einfach und verständlich sein. Wenn möglich, auch ohne Fachbegriffe und Fremdwörter. Fachbegriffe und Abkürzungen sollten erklärt werden.
  • Nicht nur für SEO von Vorteil: Der Verzicht auf verschachtelte Sätze.
  • Um Texte anschaulicher zu gestalten, empfiehlt es sich, Beispiele anzuführen.
  • Texte müssen klar strukturiert sein, mit Überschriften, Zwischenüberschriften und Absätzen. Wenn möglich, auch mit Inhaltsübersicht.
  • Menüs und Inhaltsverzeichnisse immer verständlich darstellen.
  • Wenn vorhanden: Erklären Sie Formularfelder oder Interaktionsmöglichkeiten.
  • Die wichtigsten Informationen können in leichter Sprache zusammengefasst werden. Hier empfiehlt sich ein gesonderter Tab.
Kontrovers
  • Die Anrede muss das dritte Geschlecht beinhalten. Vertritt man hingegen zwei Geschlechter, kann man auf die Anrede auch verzichten. Die Vereinten Nationen gehen von einem Bevölkerungsanteil zwischen 0,05 % bis 1,7 % aus. [Q1, Q2]
  • Gegenderte Texte sollen der Inklusion dienlich sein, lassen sich aber schwerer lesen und vorlesen. Hier kommt es auf die Zielgruppe an. Alternativ kann paarweise gegendert werden (Liebe Kundin, lieber Kunde). Ca. 85 % lehnen es in meiner Umfrage ab. [Q]
Weiterführende Informationen vom Händlerbund, Zusammenfassung vom Händlerbund.

Quelle: Q1, Q2

 

Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Gambio-Shop? Kontaktieren Sie mich gern per E-Mail oder Kontaktformular.

 

Service-Leistung für Gambio
TOP
Zum Beispiel:
  • Kopie von Gambio anlegen (als Test-Shop)
  • Gambio-Server-Umzug beim Providerwechsel
  • SEO-Einstellungen
  • Shop-Anpassungen nach Gesetzesänderungen sowie
  • Einpflegen von Rechtstexten
  • Shop-Optionen/ Eigenschaften, GX-Customizer-Sets
  • Hilfestellung nach einem Hackerangriff
  • etc.
22,31 EUR
89,24 EUR pro Stunde
Guthaben für Dienstleistung
TOP
  • Erwerben Sie hier Guthaben für Dienstleistungen der Gambio-Agentur.de.
  • Das Guthaben wird Ihnen für einen zuvor vereinbarten Zweck gutgeschrieben, oder für Service-Leistungen, die in der Zukunft liegen, reserviert.
  • Die Buchung ist ab 30 Minuten in 30-Minuten-Schritte möglich - Sie entscheiden, wie hoch das Budget ist.
ab 44,63 EUR
✓ Barrierefreiheit in Gambio - Checkup + Korrektur
TOP
  • Auflistung von möglichen Mängeln sowie Vorschläge zur Korrektur.
  • Es wird der Ist-Stand festgehalten und es wird direkt mit einer Korrektur begonnen.
  • Es ist auch möglich, dass Sie einzelne Punkte selbst abarbeiten.
89,25 EUR
89,25 EUR pro Stunde
Transparent pixel

Häufige Fragen zum barrierefreien Onlineshop (BFSG)

[Alle Fragen anzeigen]
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) überhaupt betroffen?

Betroffen sind nur Unternehmen, die keine Kleinunternehmer im Sinne des BFSG sind. Als Kleinunternehmer gilt, wer unter 10 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. Erst wer beide Schwellen überschreitet – etwa mit 8 Mitarbeitern und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz – fällt unter die Regelung und muss die entsprechenden Vorgaben umsetzen.

Betrifft das BFSG auch reine B2B-Anbieter oder Webseiten ohne Online-Verkauf?

Nein, die Vorgaben gelten nur für den B2C-Handel. Reine B2B-Geschäfte und Dienstleistungen sind nicht betroffen, wobei sichergestellt sein muss, dass Endkunden als Privatpersonen tatsächlich nicht bestellen können. Auch eine Webseite ohne Interaktionsmöglichkeit – etwa ohne Terminbuchung, Anfrageformular oder Verkaufsfunktion – fällt nicht automatisch unter das Gesetz, selbst wenn der Betreiber kein Kleinunternehmer ist.

Sollte ich Barrierefreiheit auch umsetzen, wenn mein Shop gar nicht verpflichtet ist?

Ja, aus zwei guten Gründen: Zum einen geht es schlicht um Menschen, die von einem barrierefreien Angebot profitieren, zum anderen bevorzugt auch Google als Suchmaschine bestimmte Barrierefreiheits-Maßnahmen, sodass sich die Umsetzung zusätzlich für die Suchmaschinenoptimierung lohnt.

Welche technischen Maßnahmen gehören zu einem barrierefreien Onlineshop?

Dazu zählen unter anderem gut lesbare Schriften ohne Serifen mit Zoom-Möglichkeit, der Verzicht auf die Farbkombination Grün/Rot sowie auf grelle Hintergrundfarben, unterstrichene und farblich abgesetzte Links, aussagekräftige Untertitel beziehungsweise Meta-Beschreibungen für Audio, Video und Bilder, ARIA-Attribute und eine saubere HTML-Struktur für Screenreader sowie der Verzicht auf blinkende oder flackernde Effekte und eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur ohne Maus.

Muss ich meine Texte gendern, um barrierefrei zu sein?

Nein, zwingend ist nur, dass die Anrede auch das dritte Geschlecht mit einschließt; wer sich in der Anrede auf zwei Geschlechter beschränkt, kann darauf auch verzichten. Gegenderte Texte gelten zwar als inklusiv, lassen sich aber schwerer lesen und vorlesen – hier kommt es stark auf die Zielgruppe an. Alternativ lässt sich paarweise gendern, etwa „liebe Kundin, lieber Kunde“.